Unsere Zierpflanzen sind ausschließlich zu botanischen Zwecken zu verwenden. Um das Ausbilden von Blüten- und Fruchtständen zu verhindern, bedarf es einer künstlichen oder natürlichen Beleuchtung von mind. 18h/Tag. Sollte jedoch ein Kunde beabsichtigen, Suchtmittel aus einer von unserer Gärtnerei angebotenen Pflanze zu gewinnen, wird eine Strafbarkeit nach dem Suchtmittelgesetz begründet. Dann sind wir aus rechtlichen Gründen gezwungen, den Abschluss eines Kaufvertrages zu verneinen bzw. einen bereits geschlossenen Kaufvertrag wieder aufzulösen!
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